Allgemeine Behandlungsbedingungen (ABB)

Stand 01.03.2023

Die nachstehenden Allgemeinen Behandlungsbedingungen bilden die Grundlage Ihrer Beauftragung und damit unserer Zusammenarbeit. Sie gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen uns und Ihnen als Kunden/Kundin und Tierhalter/-in. Sie erhalten diese Behandlungsbedingungen im Zuge der Anmeldung, auf Wunsch gerne auch elektronisch per E-Mail, oder können sie in der jeweils aktuellen Fassung von unserer Homepage herunterladen.

Durch das Zustandekommen eines Behandlungsvertrags zwischen Ihnen und uns akzeptieren Sie diese ABB vorbehaltlos.

1.       Unsere Grundsätze

Wir lieben Tiere und unternehmen alles in unserer Macht stehende, um Ihrem Tier die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen.

Zu unseren Grundsätzen gehört daher insbesondere:

  1. Euthanasien werden nur nach medizinischer Indikation durchgeführt. Wir verweisen insbesondere auf § 6 Tierschutzgesetz und töten nicht auf bloße Aufforderung, auch dann nicht, wenn es sich um „aggressive Tiere“ handelt oder Sie als Besitzer/-in andere, medizinisch und rechtlich nicht indizierte Gründe vorbringen.
  2. Lebensverlängernde Maßnahmen werden nur durchgeführt, wenn dadurch kein zusätzliches Leiden für den Patienten entsteht.
  3. Der Schutz und das Wohl des Tieres hat für uns immer Vorrang, auch vor (insbesondere wirtschaftlichen) Interessen des Besitzers/der Besitzerin. Sollten wir keine andere Lösungsmöglichkeit im Sinne des Tierwohls finden, behalten wir uns vor, auch ohne Ihre Zustimmung die zuständigen Behörden, insbesondere das Veterinäramt, den Amtstierarzt oder bei Gefahr im Verzug die Exekutive zu verständigen. Bei bestimmten melde- bzw. anzeigepflichtigen Erkrankungen sind wir dazu jedenfalls verpflichtet.
  4. Wir behandeln keine Tiere, die zur Lebensmittelgewinnung dienen.
  5. Wir behandeln keine Wildtiere.

2.       Behandlung

Behandlungen erfolgen nach Diagnosestellung und nicht auf Besitzerwunsch. Unser Augenmerk liegt stehts am Tierwohl. Als Halter/-in sind Sie insbesondere entsprechend §15 Tierschutzgesetz zur Sicherstellung einer unverzüglichen und ordnungsgemäßen Versorgung Ihres Tieres verpflichtet. Die für die Behandlung Ihres Tieres entstehenden Kosten sind daher von Ihnen als Besitzer zu tragen.

Bei akut lebensbedrohlichen Situationen ist es uns nicht möglich, im Vorfeld eine Kostenschätzung oder eine vollumfängliche Diagnose zu stellen. Hier stehen die Lebensrettung und Stabilisierung des Tieres an erster Stelle. Sobald eine Einschätzung der Kosten von unserer Seite möglich ist, werden wir Ihnen diese Kostenschätzung ehestmöglich mitteilen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

3.       Besuche von stationären Patienten

Besuche der aufgenommenen Patienten während deren Aufenthalt sind in der Regel nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann nach Absprache mit der Ordinationsleitung ein Zeitfenster für Besuche festgelegt werden.

Patienten auf der Intensivstation können generell nicht besucht werden.

4.       Information über den Gesundheitszustand von stationären Patienten

Wir kümmern uns rund um die Uhr um unsere stationären Patienten. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass es uns nicht möglich ist, Sie laufend über den aktuellen Status zu informieren und verzichten Sie daher bitte auch auf telefonische Nachfragen. Sollten sich wesentliche Änderungen am Gesundheitszustand Ihres bei uns stationär aufgenommenen Tieres ergeben oder wesentliche Änderungen der vorgesehenen und vereinbarten Behandlung erforderlich werden, werden wir Sie ehestmöglich darüber informieren.

Bei Gefahr in Verzug, insbesondere bei einer raschen Verschlechterung des Gesundheitszustandes Ihres Tieres, werden wir im Interesse des Tieres unverzüglich die bestmöglichen Maßnahmen - auch ohne Ihr vorheriges Einverständnis – ergreifen und Sie ehestmöglich darüber informieren.

Informationen und Auskünfte werden nur über die jeweils behandelnden Tierärzte/-innen an die Besitzer/-innen des Tieres erteilt.