Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 18.08.2023
1. Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kommt durch schriftlichen oder mündlichen Auftrag in Form unseres Aufnahmescheins oder Aufnahmegesprächs und unserer Einwilligung zur Behandlung zustande. In Ausnahmefällen, beispielsweise aufgrund gebotener Dringlichkeit, kann der Behandlungsvertrag auch in mündlicher, fernmündlicher (telefonischer) oder elektronischer Form sowie durch konkludente Handlung, wie beispielsweise die Übergabe/Vorstellung eines erkrankten oder verletzten Tieres, die Aufforderung dem Tier Hilfe zu leisten oder durch den Beginn der tierärztlichen Untersuchung selbst zustande kommen. Sofern das Tier sich bereits bei einem anderen Tierarzt in Behandlung befindet, verzichte ich mit Abschluss dieses Behandlungsvertrags auf die bisherige tierärztliche Behandlung sofern nicht ausdrücklich anderes, wie beispielsweise eine Überweisung meines Tierartzes, ausdrücklich dagegenspricht.
Den jeweiligen Behandlungsauftrag legen wir gemeinsam fest. Mit Ihrem Auftrag berechtigen Sie die behandelnden Tierärzte/-innen nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen, sämtliche aus tierärztlicher Sicht zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Untersuchungen (Diagnostik) und Behandlungsmaßnahmen - auch ohne Ihrer ausdrücklichen Genehmigung - durchzuführen. Maßstab des pflichtgemäßen Ermessens sind sowohl die anerkannten Regeln der tierärztlichen Kunst als auch das Tierschutzgesetz und Ihr angenommener Wille auf bestmögliche Versorgung und Heilung ihres Tieres.
Dem Behandlungsvertrag liegen jedenfalls diese AGBs, unsere ABBs und Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Datenverarbeitung und Nutzung der von Ihnen bekannt gegebenen Daten, insbesondere Ihrer Kontaktdaten, entsprechend unser Datenschutzerklärung zugrunde. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrags werden diese Rahmenbedingungen von Ihnen vorbehaltlos und vollinhaltlich anerkannt. Dies gilt auch ausdrücklich für den Fall, wenn der Aufnahmeschein z.B. auf Grund eines Notfalles nicht unterfertigt worden ist. Im Bedarfsfall wird der Behandlungsvertrag noch durch weitere Dokumente, wie z.B. der Einverständniserklärung zur Narkose, einer OP-Vereinbarung oder anderen, für die Behandlung Ihres Tieres zweckmäßig erscheinenden Unterlagen ergänzt.
Die jeweils aktuelle Version der zugrundeliegenden Vereinbarungen finden Sie auf unserer Homepage, sowie ausgehängt im Tiermedizinischen Zentrum.
Wir verpflichten uns, die bestmögliche Behandlung nach den aktuellen Standards sowie unserem besten Wissen und Gewissen, innerhalb der uns zu Verfügung stehenden Möglichkeiten durchzuführen. Die Entscheidung über die Behandlung bzw. darüber, die Behandlung abzulehnen, liegt bei dem/der diensthabende/n Tierarzt/-ärztin. Eine Behandlung werden wir insbesondere dann ablehnen oder abbrechen, wenn sie unseren betrieblichen Ablauf stört, die Sicherheit unseres Personals gefährden könnte, uns im Hinblick auf eigene Risiken nicht zumutbar erscheint, gegen unsere Grundsätze (siehe unsere ABB) oder geltendes Recht verstößt.
Alle Untersuchungen sind individuell und integrativ. Jeder Patient verhält sich anders. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Behandlungsmethode, bzw. einen bestimmten Behandlungserfolg.
Im Rahmen des Tierschutzes hat der/die Kunde/-in, als Tierbesitzer/-in immer ein Mitbestimmungsrecht bei der Behandlung. Besteht hier ein Widerspruch zur medizinischen Meinung kann das Tier jederzeit gegen den tierärztlichen Rat und auf Ihre Verantwortung aus der Betreuung entlassen werden. Im Zweifel ist der/die behandelnde Tierarzt/-ärztin dann jedoch verpflichtet, das zuständige Veterinäramt und bei Gefahr in Verzug die zuständige Polizeidienststelle zu informieren, welche ggf. erforderliche weitere Schritte einleiten werden.
Wir weisen darauf hin, dass stationäre Patienten zum Zweck einer durchgehenden Behandlung oder, falls bei uns nicht durchführbare Untersuchungen erforderlich erscheinen, in andere Ordinationen oder Kliniken überstellt werden können.
Behinderungen durch "höhere Gewalt" oder Betriebsstörungen berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zum Abbruch der Behandlung. Insbesondere ist dies auch dann der Fall, wenn wir durch für uns nicht vorhersehbare Behinderungen, welche nicht in unserem Einflussbereich liegen, die bestmögliche Behandlung Ihres Tieres nicht sicherstellen können.
2. Notfälle
Auch in Notfällen ist ein telefonisches Aviso erforderlich, um eine sofortige medizinische Versorgung gewährleisten zu können. Notfälle können nur nach telefonischer Voranmeldung entgegengenommen werden. Für Notfälle stellen wir ein eigenes Ärzteteam zur Verfügung, die Kosten für die Bereitstellung des Notfallteams belaufen sich auf 250,-- Euro und werden zu den nötigen weiteren Behandlungen und Untersuchungen aufgerechnet.
3. Öffnungszeiten und Terminreservierungen
Unsere jeweils aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Homepage www.tmzt.at bzw. können diese telefonisch unter +43 (2253) 23200 erfragt werden. Allfällige abweichende Öffnungszeiten sind im Eingangsbereich unserer Ordination ausgehängt.
Die Abholung Ihrer Tiere aus der stationären Behandlung erfolgt ausschließlich nach Terminabsprache, eine gesonderte Überprüfung der Legitimation des Abholers durch uns ist dabei nicht vorgesehen.
Wir sind eine reine Terminordination. Termine können telefonisch oder persönlich in der Ordination vereinbart werden. Auch bei festen Terminen kann es allerdings zu Wartezeiten kommen, da Notfälle vorrangig behandelt werden.
Terminabsagen Ihrerseits sind für Ordinations-Termine bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin, für OP-Termine bis spätestens 7 Tage vor dem OP-Tag für Standard-Termine bzw. -OPs ohne Kosten möglich. Beachten Sie bitte, dass Absagen nur während unserer Öffnungszeiten möglich und erst nach Bestätigung durch unsere Mitarbeiter/-innen als gültig anzusehen sind. Bei kurzfristigeren Absagen oder Absagen von Terminen, insbesondere bestimmter Operationen, für deren Durchführung wir im Vorfeld besondere Vorkehrungen treffen mussten (z.B. Bestellung spezieller Materialen, Hinzuziehung von Spezialisten, Reservierung externer Ressourcen, etc.) behalten wir uns vor, Ihnen die Zeit, die für den Termin bereits exklusiv reserviert wurde, bzw. extra bestellte Materialien, etc. in Rechnung zu stellen, auch wenn die Absage innerhalb der oben genannten Fristen erfolgt.
Eine Behandlung ohne vorheriger Terminvereinbarung kann nur nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten erfolgen. Es obliegt einzig unseren Mitarbeitern/-innen zu entscheiden, ob dies möglich, oder eine Terminvereinbarung für einen späteren Zeitpunkt erforderlich ist.
4. Ihre Pflichten als Kunde und Tierhalter
Als Besitzer/-in des Tieres sind Sie – insbesondere im Interesse Ihres Tieres – verpflichtet, die Krankengeschichte, eventuelle Vorbehandlungen, bekannte Krankheiten und Wesensauffälligkeiten, insbesondere eine etwaige Aggressivität sowie sonstige, verhaltensbedingte Besonderheiten und Untugenden Ihres Tieres wahrheitsgemäß offen zu legen, um unsere diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen zu unterstützen und die Sicherheit unserer Mitarbeiter/-innen nicht zu gefährden. Ihre Informationspflicht erstreckt sich auch auf alle Ihnen bekannten - insbesondere tierseuchenrechtlich relevante - Infektionserkrankungen Ihres Tieres. Sollten Krankheiten vom Tier auf den Menschen übertragbar sein, sind umgehend die zuständigen Behörden zu informieren. Wir müssen dann das Tier bis zur Klärung isolieren und die Herausgabe verweigern. Dadurch anfallende Kosten sind durch Sie zu tragen, es ist daher in Ihrem Interesse, uns im Zweifel bereits bei der Terminvereinbarung über solche Umstände zu informieren und das weitere Vorgehen abzuklären.
Den tierärztlichen Anordnungen ist jederzeit Folge zu leisten. Sollten Sie sich nicht im Stande sehen, angeordnete Behandlungen, insbesondere von Ihnen im häuslichen Umfeld durch zu führende Behandlungen und Medikamentengaben, durchzuführen oder durchführen zu lassen, so geben Sie uns dies unbedingt unverzüglich bekannt.
5. Tierärztliche Hausapotheke
Die tierärztliche Hausapotheke unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG). Unverbrauchte Arzneimittel nehmen wir nach Abschluss der Behandlung auf Ihren Wunsch gerne wieder entgegen und führen sie einer fachgerechten Entsorgung zu. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir vor dem Hintergrund der zu gewährleistenden Sicherheit im Arzneimittelverkehr nicht berechtigt sind, die zurückgegebenen Arzneimittel durch Abgabe an andere Tierhalter weiter zu verwenden. Vor diesem Hintergrund kann auch keine Erstattung für Arzneimittelrückgaben erfolgen.
Medikamente werden nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung abgegeben oder angewendet. Ohne das Tier untersucht zu haben, dürfen wir keine Arzneimittel oder spezielle Futter- oder Ergänzungsmittel abgeben oder anwenden. Hierzu ist das Tier im jeweils erforderlichen Ausmaß vorzustellen.
6. Dritte
Um Ihrem Tier die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen, bedienen wir uns weiterer qualifizierter Personen oder Einrichtungen. Insofern sind wir berechtigt, zur Ausführung Ihres Auftrages Mitarbeiter/-innen, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen einzusetzen bzw. heranzuziehen.
7. Datenschutz
Um eine kontinuierliche Behandlung und Betreuung Ihres Tieres sicher zu stellen, müssen wir bestimmte Daten in unserer Datenverarbeitung dauerhaft speichern. Details darüber und über das Recht auf Löschung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage. Personenbezogene Daten werden von uns nur im für die Behandlung und die fortlaufende Betreuung Ihres Tieres erforderlichem Maße erhoben und gespeichert.
Die gespeicherten Daten ergeben sich aus dem Auftrag und dem oben angeführten Behandlungsvertrag. Sie unterliegen den jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen sowie der tierärztlichen Schweigepflicht. Kunden- und Patientendaten werden von uns grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind unbedingt erforderliche Datenübermittlungen im Zusammenhang mit Überweisungen an andere Tierarztpraxen bzw. Kliniken, Rezeptübermittlungen, Laboruntersuchungen in Fremdlaboren sowie die Meldung von melde- und anzeigepflichtigen Tierseuchen.
Am Gelände des Tiermedizinischen Zentrums werden zum Zweck der Qualitätssicherung und Dokumentation Video- und Tonaufnahmen angefertigt, welche im Anlassfall ausgewertet und ggf. dauerhaft gespeichert werden.
Telefongespräche können zum Zweck der Qualitätssicherung und Dokumentation aufgezeichnet und im Anlassfall ausgewertet und ggf. dauerhaft gespeichert werden.
8. Behandlungskosten
Die Abrechnung erfolgt nach dem Stundensatz für tierärztliche Leistungen der österreichischen Tierärztekammer, welche Sie in der jeweils aktuellen Fassung auf der Homepage der Österreichischen Tierärztekammer https://www.tieraerztekammer.at finden.
Die Rechnungslegung für unsere Leistung, insbesondere durchgeführte Untersuchungen, Behandlungen, verabreichte Medikamente und stationäre Aufenthalte, erfolgt jeweils im unmittelbaren Anschluss an die Behandlung oder erbrachte Leistung und sind zum sofortigen Ausgleich fällig.
Operationen sind zum Zeitpunkt der Vereinbarung des Operationstermins, spätestens jedoch eine Woche vor der geplanten Operation zu bezahlen. Bei Nichtzustandekommen der Operation aus Gründen, welcher in Ihrer Zuständigkeit liegen, behalten wir uns vor, den Betrag für entstandene Personalkosten und bereits angefallene Aufwände, wie beispielsweise für bereits durchgeführte, vorbereitende Arbeiten, in Rechnung zu stellen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, in einem solchen Fall auch angemessene Kosten, insbesondere für bereits eingeteiltes Personal, in Rechnung zu stellen, falls die für Ihr Tier reservierte OP-Zeit aufgrund der Kurzfristigkeit nicht mehr anderwärtig vergeben werden kann.
Als Zahlweisen stehen Ihnen in unserer Ordination die Barzahlung, die Zahlung per EC-Karte im PIN-Verfahren oder Zahlung per Kreditkarte zur Verfügung. Wir behalten uns eine Bonitätsprüfung vor.
Rechnungen werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen ausgestellt. Wir weisen darauf hin, dass die von Ihnen angegebene Mailadresse für die elektronische Übermittlung der Rechnung verwendet wird und Sie der elektronischen Übermittlung zustimmen. Von uns gestellte Rechnungen sind sofort fällig.
Kostenschätzungen können im Vorfeld vereinbart werden. Diese sind naturgemäß nur Schätzungen der Tierärztin bzw. des Tierarztes aus der Sicht zum Zeitpunkt der Schätzung und daher nicht verbindlich. Insbesondere weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es immer zu unvorhersehbaren Komplikationen oder Behandlungsnotwendigkeiten kommen kann, welche auch trotz äußerst sorgfältiger Vorbereitung nicht vorhersehbar waren. Wir sind jedoch stets bemüht, Sie bei erkennbaren Änderungen ehestmöglich darüber zu informieren.
Mit dem Auftrag zur Behandlung bzw. Untersuchung Ihres Tieres erklären Sie jedenfalls, dass Sie die fälligen Beträge bezahlen wollen und können.
Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges verpflichten Sie sich zur Bezahlung von Verzugszinsen in der Höhe von 4% pro Jahr. Sie sind darüber hinaus auch zum Ersatz anderer, durch Ihren schuldhaften Verzug verursachte Schäden verpflichtet. Dazu zählen insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.
Medikamente, Futter, Verbrauchsartikel, Fremdleistungen (z.B. Labor) und sonstige Produkte werden nach den gesetzlichen Bestimmungen (Arzneimittelpreisverordnung) oder nach den empfohlenen Verkaufspreisen der Hersteller oder Dienstleister abgerechnet.
Angebote sind immer freibleibend. Wir behalten uns jederzeit die Anpassung unserer Preise vor. Die Verbindlichkeit kommt ausschließlich mit dem Behandlungsvertrag zustande.
9. Eigentumsvorbehalt
Die von uns abgegebenen Medikamente und Waren bleiben solange unser Eigentum, als nicht sämtliche Verbindlichkeiten uns gegenüber erfüllt sind. Im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen angefertigtes Bildmaterial (z.B. Röntgenbilder, Ultraschallbilder, CT-Bilder...) sowie Laborergebnisse, etc. verbleiben in unserem Eigentum.
10. Haftungsausschluss
Da jeder Patient sich anders verhält und Komplikationen auch trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können, können wir keine Haftung für den Erfolg der von uns gesetzten Maßnahmen übernehmen. Eine allfällige Haftung ist daher auch nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unterlassung durch uns zu prüfen. Es wird einvernehmlich vereinbart, in einem solchen Fall die zuständige Landestierärztekammer als Schlichtungsstelle zu berufen und sich deren Schiedsspruch zu unterwerfen.
Durch höhere Gewalt, aber auch durch unvorhersehbare Ausfallzeiten unserer Mitarbeiter können Verschiebungen, Wartezeiten oder Absagen der Termine entstehen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Ihre Aufwendungen und allenfalls angefallene Kosten bei Abweichungen von vereinbarten Terminen und ersuchen, trotz Terminvereinbarung einen ausreichenden Zeitpuffer einzuplanen. Sofern wir eine Kontaktmöglichkeit haben, sind wir selbstverständlich bemüht, Sie unverzüglich nach Bekanntwerden einer erforderlichen Verschiebung über die Abweichung vom geplanten Termin zu informieren.
Sie haften als Halter des Tieres für alle Schäden, die durch das Tier im Rahmen seines Aufenthaltes entstehen. Abweichendes gilt nur insoweit, als der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns im Rahmen unserer Tieraufsicht entstanden ist.
Wir erstellen und verwalten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen, dennoch können wir keine Haftung für Fehler, die bei der Erstellung oder Bearbeitung der von uns zur Verfügung gestellten Informationen entstanden sind oder für die Inhalte direkt oder indirekt referenzierter, fremder Webseiten oder Dokumente, übernehmen. Insbesondere die Inhalte unserer Webseite und von uns bereitgestellter Dokumente und Unterlagen verstehen sich als solche Informationsquellen. Diese dürfen keinesfalls als Ersatz für veterinärmedizinische Beratung und Hilfe durch qualifiziertes Personal aus dem jeweiligen Fachbereich angesehen oder eingesetzt werden. Jede Haftung für Inhalte und deren Auswirkungen wird von uns ausdrücklich ausgeschlossen.
Wir sind bemüht, in allen von uns erstellten Publikationen, insbesondere auf unserer Homepage, die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, sowie von uns selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
Alle genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.
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