Wir haben diesen Bericht nicht früher veröffentlich, um die Ermittlungen der Polizei nicht zu stören.

Uns ist bewusst, dass das ein sehr trauriges Thema ist und dass viele unserer Follower sehr wütend reagieren werden, dennoch müssen wir auch so traurige Themen aufgreifen, weil viele das Ertränken von Katzen immer noch als "Kavaliersdelikt" sehen, was es absolut nicht ist.

Das Strafgesetzbuch hält in § 222 fest:
Wer ein Tier
1. roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt,
2. aussetzt, obwohl es in der Freiheit zu leben unfähig ist, oder
3. mit dem Vorsatz, dass ein Tier Qualen erleide, auf ein anderes Tier hetzt,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre zu bestrafen.

Was ist passiert?

Mitte Mai haben zwei unserer Pflegerinnen mehrere tote Katzen-Kinder in der Tierkörper-Sammelstelle in Baden festgestellt. Mit Unterstützung zweier Mitarbeiter des GVA-Baden konnten wir vier der Katzen-Kinder-Leichen bergen. Da alle 4 Katzen keine offensichtlichen Verletzungen aufwiesen, gleich alt und vollständig durchnässt waren, hatten wir sehr rasch den Verdacht, dass es sich hier möglicherweise um ertränkte Katzen-Kinder handeln könnte. Wir verbrachten die Katzen-Leichen daher umgehend zur weiteren Untersuchung und Beweissicherung zur AGES und übergaben die weiteren Erhebungen an die zuständige Polizeidienststelle.

In monatelanger Ermittlungsarbeit konnte die Polizei die Züchterin der Katzen ausforschen, welche angab, dass die Katzen-Kinder in einem unbeobachteten Moment – alle gemeinsam – in die Badewanne gesprungen und darin ertrunken sein.

Die Züchterin wurde dank der Ermittlungsarbeit der Polizei vor kurzem entsprechend verurteilt.

Auch wenn wir die Katzen-Kinder leider nicht retten konnten, so soll dieser Bericht einmal mehr zeigen, dass es immer Sinn macht, hinzusehen und Fälle von Tierquälerei zur Anzeige zu bringen.