Vielleicht erinnern Sie sich noch an den Bericht über die 4 Katzenbabys, die von unseren Pflegerinnen in einem Behälter der Tierkörperverwertung in Baden gefunden wurden?
Wir haben damals mit Hilfe des GVA-Baden die Katzenleichen geborgen, der AGES zur Beweissicherung und Autopsie übergeben und bei der Polizei entsprechende Anzeige wegen Tierquälerei nach §222 Strafgesetzbuch erstattet.
Durch die ermittelnde Beamtin konnte der Züchter der ermordeten Katzenbabys ausgeforscht und der Akt der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt übergeben werden, welche eine entsprechende Klage gegen den Züchter und seine Mutter einbrachte.
Im folgenden Gerichtsverfahren waren wir sowohl als Zeuge, als auch als Privatbeteiligte gegen die Angeklagten vertreten.
Der Züchter selbst konnte vom Gericht nicht verurteilt werden, da es keine Beweise gab, die seine unmittelbare Mitwirkung an der Ermordung der vier Katzenbabies nachweisen konnten.
Die Mutter des Züchters wurde vom Gericht aber wegen der mutwilligen Tötung der vier jungen Katzen durch ertränken in der Badewanne, zu einer Geldstrafe in der Höhe von 240 Tagessätzen, bzw. 120 Tagen Freiheitsstrafe bei Nichteinbringung, sowie zum Ersatz unserer Kosten und der Kosten des Gerichtsverfahrens verurteilt! Schockierend ist dabei die Erkenntnis des Gerichts, dass "die Angeklagte nicht einmal eine bedingte Unrechtseinsicht zeigte". Mit anderen Worten: Die verurteilte Dame hält es wohl nach wie vor für legitim, "nicht benötigte" Katzenbabies einfach zu ertränken.
Der Sohn der Angeklagten ist nach wie vor Präsident eines österreichischen Katzenzucht-Vereins, dessen "Zuchtideal" die vier ermordeten Katzenbabies wohl nicht ganz entsprochen haben und deshalb für den Züchter wohl "wertlos" waren.
Wir prüfen aktuell weitere zivilrechtliche Möglichkeiten gegen den Katzenzucht-Verein, dessen Präsident (der Sohn der Verurteilten) sich im Gerichtsverfahren zu der Ermordung der Babiekatzen nicht äußern wollte, obwohl die Katzenbabies in jenem Haus ermordert wurden, das auch die Vereinszentrale ist.
Positiv ist - trotz der äußerst traurigen Umstände! - dass alle Institutionen, vom GVA-Baden über die AGES bis hin zur Polizei und der Staatsanwaltschaft, jederzeit und sofort ihr möglichstes getan haben, um bei der Aufklärung der vier Morde und der Verurteilung der Täterin mitzuwirken, was schlussendlich auch zur Verurteilung der Dame geführt hat.
Traurig ist, dass es für die Gründung von Zuchtvereinen wohl keine übergeordnete Stelle und auch keine tierschutzrelevanten rechtlichen Rahmenbedingungen gibt und wohl jeder einen eigenen "Zucht-Verein" gründen kann. Wie viel manchen(!) Züchtern ein Tierleben wert ist, insbesondere, wenn es nicht irgendwelchen, teils vollkommen willkürlich festgelegten, "Zuchtidealen" entspricht, sieht man an diesem Fall.
Wir werden jedenfalls weiter dran bleiben und alles in unserer Macht stehende unternehmen, um den Zucht-Verein, an dessen Standort Tiere, die nicht den eigenen "Idealen" entsprechen, brutal ertränkt werden, geschlossen wird!